Teilnahmebedingungen von Walter Gott Ice Factory Gewinnspielen auf Facebook / Instagram
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von Walter Gott Ice Factory auf Facebook oder Instagram. Für die Teilnahme am Gewinnspiel gelten die folgenden Bedingungen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
- 1. Veranstalter (1) Veranstalter des Gewinnspiels ist Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG (2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche der Teilnehmer gegenüber Facebook im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel. (3) Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG und nicht an Facebook zu richten.
- 2. Aktionszeitraum, Teilnahmeregeln und Gewinn (1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur innerhalb der festgesetzten Frist möglich. Alle Bewerbungen, die außerhalb dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. (2) Das Gewinnspiel kann:
- auf der Chronik der Facebook-Fanpage von Walter Gott Ice Factory (https://www.facebook.com/waltergotticefactory/)
- oder auf der Instagramseite von Walter Gott Ice Factory (https://www.instagram.com/waltergotticefactory/) stattfinden.
Aus dem Posting geht hervor, welche Bedinungen von Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG gestellt werden, um am Gewinnspiel teilzunehmen. (3) Die Preise werden von Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG bekannt gegeben und werden per Post verschickt. (4) Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden.
- 3. Teilnahmeberechtigung (1) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die über ein eigenes Facebook-Profil verfügen. Ob es eine Altersgrenze gibt, muss dem einzelnen Gewinnspiel direkt entnommen werden. (2) Mitarbeiter von Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (3) Eine Teilnahme von Gewinnspielagenturen sowie mit Hilfe automatisch generierter Massenzusendungen ist nicht erlaubt.
- 4. Ermittlung des Gewinners, Gewinnbenachrichtigung (1) Am Ende des Gewinnspiels werden die Gewinner über ihr Facebook / Instagram-Profil per direkter Nachricht informiert. (2) Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar. (3) Der Gewinner/ Die Gewinnerin erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass sein/ihr Name und ein ggf. erstellte Fotos und Videos seiner Person im Gewinnfall im Internet (auf der Homepage von Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG und über die gängigen sozialen Netzwerke wie Facebook/Instagram) veröffentlicht wird. (4) Sollten zwei oder mehrere Personen bzw. zwei oder mehrere teilnehmende Institutionen bei einem evtl. stattfindenden Voting gleich auf sein, behält sich Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG vor, den Entscheidungsprozess durch eigens bestimmte Maßnahmen herbeizuführen (beispielsweise durch ein erneutes Voting zwischen diesen Parteien).
- 5. Ausschluss Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder sonstiger Manipulationen auszuschließen. In diesen Fällen kann gegebenenfalls der Gewinn aberkannt oder zurückverlangt werden.
- 6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren in Computersystemen, Manipulation oder Fehler in der Hard-/Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
- 7. Haftung (1) Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren ordnungsgemäße Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. (2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, bei Übernahme einer Garantie oder im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 8. Datenschutz (1) Im Rahmen des Gewinnspiels erhebt und verwendet Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG nur die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Daten. Hierbei handelt es sich um die Kennung, die die Teilnehmer für ihren Facebook/Instagram-Account verwenden und unter der sie am Gewinnspiel teilnehmen. Sämtliche Teilnehmerdaten – mit Ausnahme derjenigen des Gewinners – werden nach Abschluss des Gewinnspiels wieder gelöscht. (2) Denjenigen Teilnehmer, der als Gewinner ausgelost wurde, kann Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG außerdem um Mitteilung seiner Anschrift bitten, um diesem den Gewinn zusenden zu können. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Die gegebenenfalls erhobenen Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels und allen dazu benötigten Maßnahmen wieder von Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG gelöscht.
- 9. Sonstiges (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Walter Gott Produktions GmbH & Co. KG unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. (3) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen, englischen und französischen Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich. (4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.